Hausärztliche Gemeinschaftspraxis
Dr. Henry Distler · Dr. Martin Distler · Regina Distler · Dr. Brigitte Grimm

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Fahrtauglichkeitsuntersuchungen

Eine Fahrtauglichkeitsuntersuchung ist für Berufskraftfahrer ab 50 Jahren gesetzlich vorgeschrieben. Sie kann jedoch auch für andere Führerscheininhaber von der Führerscheinstelle angeordnet werden, allerdings nicht ohne triftigen Grund.

In unserer Praxis führen wir die körperliche Untersuchung der Fahrtauglichkeitsuntersuchung durch. Der ebenfalls notwendige Sehtest wird hingegen in unserer Praxis nicht durchgeführt.

Wie läuft die Untersuchung ab?

Zunächst wird die Krankheitsvorgeschichte erhoben und eine Ganzkörperuntersuchung durchgeführt. Daneben erfolgt eine Blut- sowie eine Urinuntersuchung.

Organisatorisches

Bitte vereinbaren Sie einen Termin für die Untersuchung. Hierzu erhalten sie sowohl einen Termin für eine Blutuntersuchung und einige Tage später einen weiteren Termin für die eigentliche Untersuchung.

Zum Untersuchungstermin müssen Personalausweis und, wenn vorhanden, Brille und ärztliche Vorbefunde mitgebracht werden.

Die Kosten für die Untersuchung (72,35 Euro) müssen direkt (bar oder per EC-Karte) bezahlt werden.